MRL vs MVO - was ist das?

MRL ist eine häufig verwendete Abkürzung für die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die seit dem 29. Dezember 2009 in der gesamten Europäischen Union gilt. Die Maschinenrichtlinie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen fest, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

MVO steht für die Maschinenverordnung (2023/1230), die die Maschinenrichtlinie ab dem 20. Januar 2027 ersetzt. Die Maschinenverordnung bringt einige Änderungen und Aktualisierungen mit sich, um den technologischen Fortschritt und neue Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Ab dem 20. Januar 2027 tritt die Maschinenrichtlinie außer Kraft und wird durch die Maschinenverordnung ersetzt. Zwar gibt es viele Ähnlichkeiten zwischen der MRL und der MVO, jedoch auch zahlreiche Unterschiede in Bezug auf Anforderungen, Definitionen und Anwendungsbereiche. Als Inverkehrbringer einer Maschine ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen und sicherzustellen, dass die Maschinen den neuen Anforderungen der MVO entsprechen, wenn sie nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht oder wesentlich verändert werden.

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