Wie lange muss ich CE-Unterlagen für Maschinen aufbewahren?
Gemäß der Maschinenverordnung (MVO) (Verordnung (EU) 2023/1230) sind Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen verpflichtet, die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Inverkehrbringen der Maschine aufzubewahren.
Quelle: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - Artikel 10, Absatz 3: Die Hersteller bewahren die technischen Unterlagen und die EUKonformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine oder des dazugehörigen Produkts mindestens zehn Jahre lang für die Marktüberwachungsbehörden auf
Siehe auch: Wo kann ich die Maschinenverordnung kostenlos herunterladen?
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